Der Lufttüchtigkeitshinweis (LTH) Nr. 75 vom 17. April 2020 betreffend eine „Außerordentliche
dritte ARC-Verlängerung unter Anwendung des Artikel 71 (1) der Grundverordnung aufgrund
COVID-19“ tritt samt der dazugehörigen Anlage A mit Ablauf des Tages der Kundmachung außer
Kraft.
Der dem LTH zugrunde gelegene Zweck ist obsolet und die Voraussetzungen sind nicht mehr
gegeben.

